Merkblatt für betroffene Eltern (Druckversion)

Hinweise zum Umgang mit Behörden

Erste Schritte - Ohne Gewähr

Aus eigenem Erleben weiß ich, dass, wenn man von der Erkrankung des Kindes erfährt, sich über alles Gedanken macht, aber nicht unbedingt die z.T. desaströsen finanziellen Auswirkungen der weiteren Zukunft bedenkt. Beispiel: Sie haben ein Haus gekauft und einen hohen monatlichen Abtrag, der mit zwei Gehältern kalkuliert ist. Das Kind erkrankt, ein Elternteil kann mittelfristig nicht mehr arbeiten, weil es beim Kind bleiben muss.

Das Nachfolgende soll nicht so verstanden werde, dass es Ämter und Behörden darauf anlegen, einem Steine in den Weg zu legen. Leider ist es bei knappen Kassen häufig so, dass es sehr lange dauert, bis etwas entschieden oder abgelehnt wird. Dies kann aus Sicht der Leistungserbringer durchaus legitim sein, als Betroffener fühlt man sich aber dadurch ebenso häufig mit seinem Leid unverstanden und subjektiv drängenden Anliegen allein gelassen und benötigt rasche Hilfen.

Einführung

Verzichten sie niemals auf Leistungen, die Ihnen zustehen (siehe 4. als konkretes Beispiel). Denken Sie auch immer an die eigene finanzielle Absicherung

Deswegen rate ich zu folgendem Vorgehen:

Behindertenausweis

Beantragen Sie beim für Sie zuständigen Versorgungsamt die Feststellung nach dem Schwerbehindertengesetz. Vordrucke hierfür bekommen Sie beim örtlichen Sozialamt.
Leidet ihr Kind an einer angeborenen Erkrankung, die erst länger nach der Geburt erkannt wird (z.B. Retinoblastom), kann der Behindertenausweis auch rückwirkend ab Geburt beantragt werden. Je nach Grad der Behinderung wird ein steuerlicher Freibetrag gewährt (bis zum DM 7.200,--). Dieser Freibetrag ist auf die Eltern übertragbar und kann z.B. in der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
Wird die Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt, können Sie die Freibeträge beim Finanzamt auch rückwirkend geltend machen.
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und Blinde (Merkzeichen Bl) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Parkausweis für Behinderte beantragen. Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen. nach oben

Kfz

Soweit Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis hat, können Sie den Wagen u.U. auf Ihr Kind zulassen und es damit von der Kfz-Steuer befreien lassen. Voraussetzung ist, dass alle Fahrten mit dem Wagen im Zusammenhang mit dem schwerbehinderten Kind stehen (Fahrten zur Arbeit dienen auch dazu , dass schwerbehinderte Kind zu unterstützen, indem Sie Geld zum Unterhalt verdienen). Sprechen Sie hierzu mit dem Finanzamt. Soweit der Wagen auf Ihr Kind zugelassen wird: Schwerbehinderte bekommen bei Automobilclubs Ermäßigungen. Ebenso lohnt es sich, mal mit der Kfz-Versicherung über einen Nachlass zu reden.

Finanzielle Hilfen

Eine akute Behinderung bedeutet für die Eltern häufig eine massive finanzielle Einbuße, z.B. durch den Umstand, dass ein Elternteil nicht mehr arbeiten kann, um bei dem Kind zu bleiben. Viele Verbände (z.B. Deutsche Krebsstiftung e.V.) gewähren eine finanzielle Beihilfe. Darüber hinaus gibt es Stiftungen (z.B. in Niedersachsen z.B. Stiftung Familie in Not), die in Notlagen finanzielle Unterstützungen gewähren. nach oben

Arzthaftung

Soweit Sie das Gefühl haben, dass ein Arzt die Erkrankung Ihres Kindes nicht rechtzeitig erkannt hat, können Sie über die Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen (Anschrift erfahren Sie über Ihre Krankenkasse) Ansprüche gegen den Arzt geltend machen. Das Verfahren dauert zwar etwas länger, dafür sind aber die Gutachten umsonst. Sie können auch selbst Gutachter benennen. Es ist nicht unbedingt erforderlich, hier einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dies empfiehlt sich allerdings dann, wenn gutachterlich ein Behandlungsfehler festgestellt wird.
Teilweise neigen die Versicherungen der Ärzte dazu, die Betroffenen mit einem „Butterbrot  abzuspeisen.
Und: man sollte sich durchaus überlegen, ob ein einmaliger größerer Betrag Sinn macht, wenn das Kind aufgrund des Behandlungsfehlers lebenslang eingeschränkt ist. Schmerzensgeld durch Kapitalabfindung ist in der Regel sozialhilferechtlich Schonvermögen. nach oben

Fahrtkosten

Alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erkrankung können steuerlich geltend gemacht werden (auch Medikamente o.ä.). Darüber hinaus ist es teilweise möglich, Fahrten zum Krankenhaus (km) o.ä. von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Auch wenn es lästig ist: Sammeln Sie Belege, notieren Sie sich Ihre Fahrten (km), Telefonate etc. Z.T. kommen hier übers Jahr erhebliche Summen zusammen, die sich steuermindernd auswirken können.

Pflegeversicherung

Hier wird in demnächst eine spezielle WebSeite genannt werden

Wohngeld

Durch die Zuerkennung als Schwerbehinderter werden Freibeträge eingeräumt, die einen Wohngeldanspruch begründen können. Sprechen Sie mit der zuständigen Wohngeldstelle.

Rundfunkgebühren

Teilweise, mit Zuerkennung des Merkmales RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht), ist eine Befreiung der Eltern möglich, wird z.T. aber auch versagt. Man sollte in jedem Fall einen Antrag stellen.

Telefongebührenermäßigung

Mit dem Merkmal RF ist eine ermäßigte Grundgebühr möglich, wird aber teilweise auch versagt. In jedem Fall Antrag stellen.

Steuerliche Vorteile

Eltern von behinderten Kindern können diverse Freibeträge, z.T. auch pauschal, geltend machen. Hierzu sollten Sie aber in jedem Fall die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.

Sterbegeldversicherungen

Es ist nicht leicht, sich mit dem Thema Sterben auseinander zu setzen. Viel zu häufig sind Behinderungen und chronische Erkrankungen aber leider auch mit einer kurzen Lebensspanne verbunden. Und: Beerdigungen kosten immens viel Geld.
Viele Eltern überschulden sich durch hohe Beerdigungskosten. Keine Versicherung nimmt ein chronisch krankes oder behindertes Kind in einer Sterbegeldversicherung auf.

Dies ist dennoch möglich: viele Verbände bieten über sog. Gruppenversicherungen an, die OHNE Gesundheitsprüfung und OHNE Erkrankungen angeben zu müssen abgeschlossen werden können.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Bestattungsvorsorgevertrag, den viele Bestatter anbieten. Hier kann ein Vertrag abgeschlossen werden, wo auf ein Konto monatlich Geld einbezahlt werden kann und verzinslich angelegt wird. nach oben

Lutz Müller-Bohlen

Berufsbetreuer

Pflegeberater

Mail: an@gesundheitssorge.de

www.online-pflegeberatung.de

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